Bauwerksprüfung nach VDI 6200 - Neustadt an der Weinstraße

Standsicherheit prüfen – Betreiberpflicht erfüllen – Gebäudewert erhalten

  • Prüfung von Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit
  • Qualifizierte Sachverständige für Schäden an Gebäuden
  • Gutachterliche Stellungnahme mit Zustandsbewertung
Preis: Auf Anfrage
Bauwerksprüfung nach VDI 6200 - Standsicherheit prüfen – Betreiberpflicht erfüllen – Gebäudewert erhalten
Bauwerksprüfung nach VDI 6200 - Neustadt an der Weinstraße

Wer muss sein Gebäude prüfen lassen?

Eigentümer und Betreiber von öffentlich oder gewerblich genutzten Gebäuden tragen die Verantwortung für die Standsicherheit und Verkehrssicherheit ihrer Bauwerke. Das ergibt sich aus § 3 der Musterbauordnung sowie den §§ 823, 836 bis 838 BGB. Konkret bedeutet das: Wer ein Verwaltungsgebäude, eine Schule, einen Kindergarten, eine Sporthalle, ein Schwimmbad, ein Einkaufszentrum oder eine Produktionshalle besitzt oder betreibt, muss regelmäßig überprüfen lassen, ob das Tragwerk und die Gebäudesubstanz noch sicher sind.

Im Schadensfall haftet der Eigentümer persönlich, wenn er seiner Instandhaltungs- und Prüfpflicht nicht nachgekommen ist. Versicherungen können in solchen Fällen ihre Leistungen verweigern.

Was ist die VDI 6200?

Die Richtlinie VDI 6200 des Vereins Deutscher Ingenieure regelt die regelmäßige Überprüfung der Standsicherheit von Bauwerken. Sie gilt für bauliche Anlagen aller Art – mit Ausnahme von Brücken und Tunneln, die unter DIN 1076 fallen.

Die Richtlinie definiert Prüfintervalle, Schadensfolgeklassen (CC 1 bis CC 3) und Robustheitsklassen (RC 1 bis RC 4), anhand derer ermittelt wird, wie häufig und wie intensiv ein Gebäude geprüft werden muss. Die Erstfassung stammt aus dem Jahr 2010 und wurde als Reaktion auf den Einsturz der Eishalle in Bad Reichenhall (2006) entwickelt – ein tragisches Unglück, das die Notwendigkeit systematischer Bauwerksprüfungen im Hochbau deutlich machte.

Unsere Leistungen im Überblick

Unsere qualifizierten Sachverständigen für Schäden an Gebäuden führen Bauwerksprüfungen gemäß VDI 6200 durch – bundesweit und vor Ort. Je nach Anforderung bieten wir:

Inspektion (durch fachkundige Person) Visuelle Überprüfung des Tragwerks gemäß Checkliste Anhang D der VDI 6200 – ohne technische Prüfhilfsmittel. Geeignet als regelmäßige Kontrollmaßnahme für Gebäude der Schadensfolgeklasse CC 2 (z. B. Bürogebäude, Sporthallen, Schulen) im Turnus von 4 bis 5 Jahren.

Eingehende Überprüfung (durch besonders fachkundige Person) Umfassende Prüfung aller maßgebenden Tragwerksteile – auch schwer zugänglicher Bereiche – im Sinne einer Schwachstellensuche. Bei Bedarf einschließlich Materialentnahmen und Feststellung von Restfestigkeiten. Empfohlen im Turnus von 12 bis 15 Jahren für CC-2-Bauwerke.

Gutachterliche Stellungnahme Dokumentation aller Feststellungen mit Fotodokumentation, Bewertung der Mängel nach Standsicherheit (S), Verkehrssicherheit (V) und Dauerhaftigkeit (D) sowie Ermittlung einer verständlichen Zustandsnote für Ihr Gebäude.

Maßnahmenempfehlung Bei festgestellten Mängeln erhalten Sie konkrete Handlungsempfehlungen mit Priorisierung und Kostenschätzung für die Instandsetzung.

Für welche Gebäude ist die Prüfung relevant?

Die VDI 6200 deckt sämtliche Hochbauwerke ab. Typische Prüfobjekte sind:

  • Verwaltungs- und Bürogebäude
  • Schulen und Kindergärten
  • Sporthallen und Schwimmbäder
  • Einkaufszentren und Verbrauchermärkte
  • Produktions- und Lagerhallen
  • Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
  • Hotels und Beherbergungsstätten
  • Parkhäuser und Tiefgaragen
  • Hochhäuser und Türme
  • Vorgehängte Fassaden und großflächige Überdachungen

Auch Ein- und Mehrfamilienhäuser fallen grundsätzlich in den Geltungsbereich (Schadensfolgeklasse CC 1), werden dort aber mit geringeren Anforderungen behandelt.

Ihre Vorteile

Qualifizierte Prüfung vor Ort Ein erfahrener Sachverständiger für Schäden an Gebäuden prüft Ihr Bauwerk systematisch nach den Vorgaben der VDI 6200.

Betreiberpflicht erfüllen Mit einer dokumentierten Bauwerksprüfung kommen Sie Ihrer Verkehrssicherungspflicht nach und minimieren persönliche Haftungsrisiken.

Klare Zustandsbewertung Sie erhalten eine verständliche Zustandsnote für Ihr Gebäude – vergleichbar mit einer Schulnote – und wissen sofort, wo Handlungsbedarf besteht.

Bundesweite Verfügbarkeit Dank unseres Netzwerks aus über 500 Sachverständigen sind wir schnell und regional vor Ort.

Preis

Die Kosten einer Bauwerksprüfung nach VDI 6200 richten sich nach Größe, Typ und Komplexität des Bauwerks sowie dem gewünschten Prüfumfang (Inspektion oder eingehende Überprüfung). Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot: info@bauexperts-neustadt.de

Ablauf & Kontakt

Nach Ihrer unverbindlichen Anfrage klären wir den Prüfumfang und erstellen ein individuelles Angebot. Unser Sachverständiger sichtet vorab vorhandene Planunterlagen und alte Prüfberichte, führt die örtliche Bauwerksprüfung durch und dokumentiert alle Feststellungen. Im Anschluss erhalten Sie eine gutachterliche Stellungnahme mit Zustandsbewertung und Maßnahmenempfehlungen.

Eine telefonische Erstberatung ist bei uns stets kostenlos. Wir freuen uns auf Ihren Anruf:
0800 9 81 81 81 (Gebührenfrei)

  • Örtliche Nähe

    Sachverstand. Ganz nah!

    Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe und können Ihnen daher als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Neustadt an der Weinstraße, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Neustadt an der Weinstraße kommen bzw. sich nicht in Neustadt an der Weinstraße auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

    Neustadt an der Weinstraße - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

    Neustadt an der Weinstraße ist eine kreisfreie Stadt in Rheinland-Pfalz. Bis 1936 und nochmals von 1945 bis 1950 hieß die Stadt Neustadt an der Weinstraße „Neustadt an der Haardt“. Bekannt wurde die Stadt in der Pfalz an der deutschen Weinstraße als Zentrum des deutschen Weinbaus. Neustadt an der Weinstraße veranstaltet jährlich das deutsche Weinlesefest mit der Wahl der deutschen Weinkönigin.
    Der Kern der Stadt Neustadt an der Weinstraße liegt im Westen der Metropolregion Rhein-Neckar zwischen der Haardt, dem östlichen Rand des Pfälzerwalds und dem Westrand der Oberrheinischen Tiefebene.
    Die Fläche Neustadts an der Weinstraße dehnt sich über 11.713,5 Hektar aus. Sie wird von etwa 52.564  Einwohnern bewohnt. Zu Neustadt an der Weinstraße gehören die Gemeinden Diedesfeld, Duttweiler, Geinsheim, Haardt, Hambach, Königsbach, Gimmeldingen, Lachen-Speyerdorf und Mußbach.
    Neustadt an der Weinstraße wirbt mit seiner historischen Altstadt, in der unter anderem die Stiftskirche aus dem 14. Jahrhundert, die ehemalige Universität Casimirianum und der Steinhäuser Hof stehen, in der aber auch in neuerer Zeit der Elwetritschenbrunnen Gernot Rumpf und die Wandmalereien von Werner Holz angelegt wurden.
    Außerhalb der Wohngebiete liegen auch einige Schlösser und Burgen in Neustadt an der Weinstraße. Auch die Vororte weisen weitere Sehenswürdigkeiten auf, so zum Beispiel Mußbach mit der alten Johanneskirche.
    Zu den bedeutendsten Wirtschaftszweigen in Neustadt an der Weinstraße zählen der Weinbach und die Tourismusbranche. Mit 1994 Hektar bestockter Rebfläche ist Neustadt an der Weinstraße die größte Weinbaugemeinde Deutschlands nach Landau in der Pfalz (2053 Hektar).
    In Neustadt an der Weinstraße haben die Hornbach Holding AG und die SIGMA Elektro GmbH ihren Firmensitz. Weitere größere Unternehmen in der Stadt sind Team Rosberg (Motorsport), Deutsche Telekom, Gemeinschaft Deutsche Altenhilfe, Sulo (Entsorgung) und Meininger Verlag.
    Die Stadt Neustadt an der Weinstraße ist Sitz der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd). Sie wurde im Jahre 2000 gegründet und löste die Bezirksregierung Rheinhessen-Pfalz ab. In Neustadt an der Weinstraße hat außerdem das Finanzgericht Rheinland-Pfalz seinen Sitz.
    Dank der Nähe der 1990 fertiggestellten A 65 besitzt Neustadt an der Weinstraße eine sehr gute Verkehrsanbindung. In etwa 20 Minuten erreicht man Ludwigshafen am Rhein und Mannheim, Karlsruhe und Kaiserslautern sind in etwa 30 Minuten zu erreichen und bis Stuttgart muss man etwa 80 Minuten einplanen.
    Der Neustadter Hauptbahnhof ist der größte Bahnknotenpunkt im Süden von Rheinland-Pfalz. Im historischen Lokschuppen des Bahnhofs Neustadt an der Weinstraße befindet sich das Eisenbahnmuseum.

    Wichtige Anlaufstellen

    Rathaus

    Marktplatz 1
    67433 Neustadt an der Weinstraße

    Grundbuchamt:

    Robert-Stolz-Straße 20
    67433 Neustadt an der Weinstraße

     

    Unsere Dienstleistung Bauwerksprüfung nach VDI 6200 bieten wir u.a. auch hier an:

    • Bad Dürkheim
    • Böhl-Iggelheim
    • Deidesheim
    • Elmstein
    • Haßloch
    • Neidenfeld
    • Neustadt an der Weinstraße
    • Rumberg
    • Ruppertsberg
    • Schifferstadt
    • Speyer
    • St. Martin
    • Venningen
    • Weidenthal

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Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter Dipl.-Ing. Ralph Brunner Neustadt an der Weinstraße
Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Benjamin Lobis Neustadt an der Weinstraße

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