Sachverständiger Neustadt an der Weinstraße

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter Dipl.-Ing. Ralph Brunner Neustadt an der Weinstraße
Dipl.-Ing.

Ralph Brunner

Bausachverständiger und Baugutachter

Hetzelgalerie 3
67433 Neustadt an der Weinstraße
Tel: 06321 956 90 70
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Qualifikation

  • Diplom- Ingenieur
  • DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung
TÜV Rheinland zertifizierter Bausachverständiger und Baugutachter

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Neustadt an der Weinstraße steht Ihnen Dipl.-Ing. Herr Ralph Brunner als Sachverständiger zur Verfügung.

Sachverständiger mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Sachverständige, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Sachverständige und Gutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft. Alle unsere Sachverständigen werden zentral geschult und arbeiten einheitlich nach Qualitätskriterien. So stellt Bauexperts sicher, dass die Ergebnisse nachvollziehbar und reproduzierbar sind. 
Bei Sachverständigen von Bauexperts erhalten Sie stets unabhängige, unparteiische und fachlich kompetente Leistungen.

Nutzung von Qualitätshinweisen als Sachverständiger

Sachverständige benutzen häufig zusätzliche Hinweise und Bezeichnungen, um ihre Qualität zu unterstreichen oder sie zu begründen. Die Gerichte haben in diesem Zusammenhang folgende Fälle als irreführend angesehen:

  • die Benutzung der Bezeichnung vereidigter Sachverständiger, ohne jemals vereidigt gewesen zu sein ist irreführend: Der betreffende Sachverständige war lediglich vom Gericht in einem einzelnen Fall auf die Richtigkeit seiner Aussage vereidigt worden.
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich verpflichteter Sachverständiger von einem Sachverständigen, der vor einem Notar die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, er werde seine Gutachten stets nach bestem Wissen und Gewissen erstatten ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung Bundesprüfer für einen Sachverständigen, der als Mitglied des Bundes philatelistischer Prüfer Briefmarken auf Echtheit prüft, weil diese Bezeichnung irrigerweise auf eine staatliche Stelle hinweist ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung vom Gericht bestellt von einem Sachverständigen, der von Gerichten häufig zur Erstattung eines Gutachtens zum Sachverständigen bestellt worden war ist irreführend. Gleiches gilt für die Bezeichnung Gerichtssachverständiger.
  • die Benutzung der Bezeichnung gerichtlich zugelassener Sachverständiger ist irreführend;
  • die Benutzung der Bezeichnung amtlich zugelassener Sachverständiger für Lebensmitteluntersuchungen ist irreführend, weil dieser Sachverständige nur für die amtliche Untersuchung von Gegenproben zugelassen ist;
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich zur Einhaltung der Sachverständigenordnung verpflichtet ist unlauter, weil sie den irrigen Eindruck erweckt, als sei der Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt
  • die Benutzung der Bezeichnung Gerichtsgutachter ist unlauter, weil der falsche Eindruck einer Anerkennung durch eine staatliche Institution hervorgerufen wird.
  • die Benutzung der Bezeichnung Sachverständiger für Bauwesen ist irreführend, weil der Verkehr unter dieser Bezeichnung eine Befähigung des Werbenden in dem gesamten Baubereich unterstellt. 
  • die Benutzung der Bezeichnung zugelassen als Sachverständige bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ist irreführend, weil es eine solche Zulassung nicht existiert
  • die Benutzung der Bezeichnungen Sachverständiger für Bauwesen, Geprüfter Bausachverständiger und Fortbildungsakademie für Bausachverständige ist unzulässig, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Dipl.-Ing. Herr Ralph Brunner kann Ihnen daher auch als Ortskundiger behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Neustadt an der Weinstraße, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Neustadt an der Weinstraße kommen bzw. sich nicht in Neustadt an der Weinstraße auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Neustadt - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Neustadt an der Weinstraße ist eine kreisfreie Stadt in Rheinland-Pfalz. Bis 1936 und nochmals von 1945 bis 1950 hieß die Stadt Neustadt an der Weinstraße „Neustadt an der Haardt“. Bekannt wurde die Stadt in der Pfalz an der deutschen Weinstraße als Zentrum des deutschen Weinbaus. Neustadt an der Weinstraße veranstaltet jährlich das deutsche Weinlesefest mit der Wahl der deutschen Weinkönigin.
Der Kern der Stadt Neustadt an der Weinstraße liegt im Westen der Metropolregion Rhein-Neckar zwischen der Haardt, dem östlichen Rand des Pfälzerwalds und dem Westrand der Oberrheinischen Tiefebene.
Die Fläche Neustadts an der Weinstraße dehnt sich über 11.713,5 Hektar aus. Sie wird von etwa 52.564  Einwohnern bewohnt. Zu Neustadt an der Weinstraße gehören die Gemeinden Diedesfeld, Duttweiler, Geinsheim, Haardt, Hambach, Königsbach, Gimmeldingen, Lachen-Speyerdorf und Mußbach.
Neustadt an der Weinstraße wirbt mit seiner historischen Altstadt, in der unter anderem die Stiftskirche aus dem 14. Jahrhundert, die ehemalige Universität Casimirianum und der Steinhäuser Hof stehen, in der aber auch in neuerer Zeit der Elwetritschenbrunnen Gernot Rumpf und die Wandmalereien von Werner Holz angelegt wurden.
Außerhalb der Wohngebiete liegen auch einige Schlösser und Burgen in Neustadt an der Weinstraße. Auch die Vororte weisen weitere Sehenswürdigkeiten auf, so zum Beispiel Mußbach mit der alten Johanneskirche.
Zu den bedeutendsten Wirtschaftszweigen in Neustadt an der Weinstraße zählen der Weinbach und die Tourismusbranche. Mit 1994 Hektar bestockter Rebfläche ist Neustadt an der Weinstraße die größte Weinbaugemeinde Deutschlands nach Landau in der Pfalz (2053 Hektar).
In Neustadt an der Weinstraße haben die Hornbach Holding AG und die SIGMA Elektro GmbH ihren Firmensitz. Weitere größere Unternehmen in der Stadt sind Team Rosberg (Motorsport), Deutsche Telekom, Gemeinschaft Deutsche Altenhilfe, Sulo (Entsorgung) und Meininger Verlag.
Die Stadt Neustadt an der Weinstraße ist Sitz der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd). Sie wurde im Jahre 2000 gegründet und löste die Bezirksregierung Rheinhessen-Pfalz ab. In Neustadt an der Weinstraße hat außerdem das Finanzgericht Rheinland-Pfalz seinen Sitz.
Dank der Nähe der 1990 fertiggestellten A 65 besitzt Neustadt an der Weinstraße eine sehr gute Verkehrsanbindung. In etwa 20 Minuten erreicht man Ludwigshafen am Rhein und Mannheim, Karlsruhe und Kaiserslautern sind in etwa 30 Minuten zu erreichen und bis Stuttgart muss man etwa 80 Minuten einplanen.
Der Neustadter Hauptbahnhof ist der größte Bahnknotenpunkt im Süden von Rheinland-Pfalz. Im historischen Lokschuppen des Bahnhofs Neustadt an der Weinstraße befindet sich das Eisenbahnmuseum.

Wichtige Anlaufstellen

Rathaus

Marktplatz 1
67433 Neustadt an der Weinstraße

Grundbuchamt:

Robert-Stolz-Straße 20
67433 Neustadt an der Weinstraße

 

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